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Bebauungsplan "Grüngut-Sammelplatz Ottweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Grüngut-Sammelplatz Ottweiler" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Grüngut-Sammelplatzes in der Stadt Ottweiler. Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplans "Grüngut-Sammelplatz Ottweiler" mit paralleler Flächennutzungsplan-Teiländerung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung lagen der Bebauungsplan und die Flächennutzungsplan-Teiländerung  im Zeitraum vom 26.11.2018 bis zum 11.01.2019 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Goethestraße 13, Zimmer 20, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 die Entwürfe des Bebauungsplanes „Grüngut-Sammelplatz“ sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit vom 05.03. bis einschließlich 05.04.2019 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

 

Unterlagen:

 

Aufgrund eines redaktionellen Fehlers im Bekanntmachungstext muss im Zuge eines Heilungsverfahrens die öffentliche Auslegung wiederholt werden. Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans lagen in der Zeit vom 10.02.2020 bis einschließlich 10.03.2020 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist konnten von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

 

Unterlagen: