Drucken

1. Änderung der Teiländerung Flächennutzungsplan "Windenergie"


Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2018 die Aufstellung des eigenständigen Sachlichen Teil-Fächennutzungsplans "Windenergie" beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Ottweiler.

Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2019 aus Gründen der Klarstellung erneut die Aufstellung die 1. Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Ottweiler "Steuerung der Windenenergie/Ausweisung von Konzentrationszonen" beschlossen.

Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2019 den Entwurf der 1. Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplan der Stadt Ottweiler gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 08.07.2019 bis einschließlich 09.10.2019 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zudem besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren unter der Internetadresse: www.argusconcept.planungsbeteiligung.de.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.


Unterlagen: