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Bebauungsplan „Alte Gießerei“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans

 

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Alte Gießerei" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im regulären Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Gelände der ehemaligen Gießerei Werle für Einzelhandelsmärkte, Dienstleistungen, Gastronomie, Büro- und Geschäftsgebäude, Betriebe des Beherbergungsgewerbe, Wohnnutzung und Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke geschaffen werden.