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Bebauungsplan „Blieszentrum“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans

 

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Blieszentrum" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im regulären Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung von Lebensmittelmärkten in Kombination mit weiteren Nutzungen auf dem ehemaligen Firmengelände der SGGT geschaffen werden.

Der Stadtrat hat zudem am 05.03.2020 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe des Bebauungsplanes und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes angenommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 16.03.2020 bis einschließlich 16.04.2020 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2020 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplans "Blieszentrum" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans angenommen und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 20.07. bis einschließlich 20.08.2020 während der Öffnungszeiten des Rathauses in der Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 12.11.2020 den Bebauungsplan "Blieszentrum" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans als Satzung beschlossen.

 

Unterlagen:

 

Alle Unterlagen inkl. der vorliegenden Gutachten nebst Anlagen stehen auch unter www.agsta.de/Ottweiler/Blieszentrum.zip zur Einsicht zur Verfügung.