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Sperrung der Straße „Gäßling“

[sv]

Aufgrund weiterer Baumaßnahmen ist die Durchfahrt durch den Gäßling im Bereich der Abrisshäuser im Zeitraum vom 22.04.2024 bis 05.05.2024 voll gesperrt. Es gelten die gleichen Durchfahrtsbeschränkungen- bzw. verbote wie zum Zeitpunkt des Abrisses. Im Gäßling und der alten Kirchhofstraße wird die Einbahnregelung aufgehoben, von beiden Seiten ist die Durchfahrt bis zur Baustelle möglich.