
- KEIN Präsenzschulbetrieb bis 28. Februar 2021. Es erfolgt die Beschulung im „Lernen von zu Hause“. Ausnahme: Abschlussklassen.
- Im Präsenzangebot der Schulen besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Gesichtsmaske. Dies gilt auch für Schuler*innen mit Unterstützungsbedarf im Bereich „geistige Entwicklung“. Bei Schuler*innen mit Unterstützungsbedarf „Hören“ sind alternativ Visiere oder durchsichtige Masken zulässig.
- In den Grundschulen sowie im Primärbereich der Förderschulen erfolgt die Beschulung im wöchentlichen Wechsel zwischen „Präsenz“ und “Lernen von zu Hause“
Holger Schäfer
Bürgermeister