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Windelpauschale


Der Stadtrat der Stadt Ottweiler hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 beschlossen, ab dem 01.01.2011 eine "Windel-Pauschale" zu gewähren. Diese "Windel-Pauschale" soll junge Familien mit Kleinkindern (bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres), Familien mit inkontinenten Personen und andere Personen mit besonderen Bedürfnissen unterstützen und dadurch die finanziellen Nachteile im Zusammenhang mit dem neuen Abfallentsorgungssystem ausgleichen.

Die jährlich zu gewährende "Windel-Pauschale" beträgt pauschal 50,00 € pro Kalenderjahr.
Voraussetzungen zur Gewährung der "Windel-Pauschale":

1. Die Personen, für die die "Windel-Pauschale" beantragt wird, müssen in Ottweiler leben und mit Hauptwohnsitz in einem Privathaushalt gemeldet sein.

2. Die Kinder dürfen im Kalenderjahr, in dem der Antrag auf Gewährung einer "Windel-Pauschale" gestellt wird, höchstens das 2. Lebensjahr vollendet haben. Pro Kind wird die Pauschale maximal 2 Mal ausgezahlt.

3. Die Inkontinenz- und Stomapatienten, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, weisen ihre Krankheit bei der 1. Antragstellung durch ein ärztliches Attest nach.

4. Die Inkontinenz- und Stomapatienten, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen ihre Erkrankung alle 3 Jahre durch ein ärztliches Attest nachweisen.

5. Der Antrag auf Gewährung einer "Windel-Pauschale" muss schriftlich erfolgen.

Förderanträge können bei der Stadt Ottweiler gestellt werden, erstmals für das Jahr 2011. Die Anträge sind grundsätzlich unter Verwendung des Formblattes "Windel-Pauschale" bei der Stadt Ottweiler, Illinger Straße 7, 66564 Ottweiler einzureichen.
Die Anträge können hier heruntergeladen werden:

Antrag Windelpauschale