Drucken

Wichtige Fragen und Antworten zur Hilfe für

ukrainische Flüchtlinge

Ukraine Flagge [go]

Das Saarland hat ein Internetportal mit allen Informationen zu aktuellen Hilfsangeboten zusammengestellt:

Die Stabstelle im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ist erreichbar unter:

 

Weiterführende Infos der Stadt Ottweiler auch unter dem Link:

Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zur Unterstützung Flüchtender aus der Ukraine: 

 

 

1. Wo ist meine erste Anlaufstelle für Unterkunft und allgemeine Fragen als Ankömmling im Saarland?
Erste Anlaufstelle ist die Zentrale Ausländerbehörde in Lebach, Dillinger Straße 67. Dort erhalten Sie alle Informationen zum Asylantrag, Aufenthaltsstatus, gesundheitliche Versorgung, Sicherung des Lebensunterhalts sowie zur weiteren Vorgehensweise usw.

 

2. Ich habe Freunde aus der Ukraine, die ich aufnehmen möchte. Darf ich das? Was sind die nächsten Schritte?
Sie können Ihre Verwandten und Bekannten, die aus der Ukraine flüchten, selbstverständlich bei sich aufnehmen. Menschen aus der Ukraine können visumsfrei (bis zu drei Monaten) nach Deutschland einreisen. Zur Klärung der weiteren Schritte (Verlängerung visumsfreier Aufenthalt, Asylantrag, Aufenthaltsstatus, gesundheitliche Versorgung, Sicherung des Lebensunterhalts, etc.) wird eine Kontaktaufnahme mit der Zentralen Ausländerbehörde in Lebach, Dillinger Straße 67, Telefonnummer 0681/50100, E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. unter Angabe des Betreffs „Ukraine“ empfohlen.

 

3. Haben Geflüchtete aus der Ukraine ein Aufenthaltsrecht?
Hierzu finden Sie aktuelle Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine.html?nn=282388


Menschen aus der Ukraine, deren visumsfreier Aufenthalt (3 Monate) demnächst abläuft oder bereits abgelaufen ist, brauchen sich keine Sorgen zu machen. Sie müssen Deutschland aktuell nicht verlassen. Sofern ein Verbleib in Deutschland über den visumsfreien Aufenthalt hinaus gewünscht wird, ist eine Kontaktaufnahme mit der Zentralen Ausländerbehörde in Lebach, Dillinger Straße 67, Telefonnummer 0681/50100, E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. unter Angabe des Betreffs „Ukraine“ erforderlich.

 

4. Ich kann Wohnraum zur Verfügung stellen, an wen soll ich mich wenden?
Ihre Wohnraumangebote können Sie gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. senden. Wir leiten Ihre Anfrage an die zuständige Stelle weiter. Dort erfolgt eine Koordinierung und Weiterleitung an die jeweils zuständigen Kommunen. Diese werden dann sicherlich im Bedarfsfall auf Sie zukommen.

Sie können sich aber selbstverständlich auch jederzeit gerne unmittelbar mit Ihrer Kommunalverwaltung in Verbindung setzen:

 

5. Welche Fluchtwege gibt es aus der Ukraine?
Hierzu erhalten Sie jeweils tagesaktuelle Informationen über die Hotline des Auswärtigen Amtes bzw. des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat unter folgenden Links:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR/-/2513186
https://kiew.diplo.de/ua-de/service/05-VisaEinreise/-/2264402
bei Einreise über Polen:
https://granica.gov.pl/przepisy.php?v=de


Telefonische Auskünfte erhalten Sie über die Krisen-Hotline des Auswärtigen Amtes unter der Telefonnummer +49 30 5000 3000.


Leider kann vom Saarland aus keine unmittelbare Hilfestellung zur Flucht aus der Ukraine geleistet werden. Unmittelbar nach der Ankunft der ukrainischen Flüchtlinge im Saarland erhalten die Menschen aber zentrale und dezentrale Hilfe durch das Land und die Kommunen sowie durch Wohlfahrtsverbände und die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe.

 

6. Ich möchte spenden/helfen, an wen wende ich mich?
Wenden Sie sich zum Spenden bitte an die bekannten Hilfsorganisationen oder informieren sich über die vertrauten Medien über Anlaufstellen. Es gibt auch eine Reihe privat organisierter Hilfsmaßnahmen. Prüfen Sie jedoch vor dem Spenden die Vertrauenswürdigkeit privater Spendenaufrufe. Bei Sachspenden informieren Sie sich bitte zuvor bei der betreffenden Organisation welche Güter wirklich benötigt werden.
Menschen die ukrainisch sprechen können außerdem helfen Sprachbarrieren zu überwinden, melden Sie sich einfach bei unserer Hotline (0681-5014204) oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Auskunft zur Seriösität von Spendeneinrichtungen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen: Spenden-Info Nothilfe Ukraine (PDF)

 

Die Stadt Ottweiler hat ebenfalls ein Spendenkonto für die Ukrainehilfe eingerichtet unter:

Sparkasse Neunkirchen

IBAN: DE52 5925 2046 0000 0001 08

BIC:    SALADE51NKS

Verwendungszweck: Ukrainehilfe Ottweiler

Auf Wunsch stellt die Stadt auch Spendenbescheinigungen aus.

 

 

7. Welche allgemeinen Hilfsangebote gibt es?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die örtliche ehrenamtliche Flüchtlingshilfe oder einen der Wohlfahrtsverbände in Ihrer Gemeinde oder in Ihrem Landkreis, damit Ihr Hilfsangebot unmittelbar wahrgenommen werden kann.
Nachfolgend erhalten Sie auch bzgl. der Wohlfahrtsverbände, die in der Landesaufnahmestelle in Lebach präsent sind, folgende Adressen:


Caritaseinrichtungen in der Landesaufnahmestelle
für Vertriebene und Flüchtlinge
Pommernstr. 6
66822 Lebach
Tel. 06881 – 93 62 01 – 11
Fax: 06881 – 93 62 01 – 21


Diakonisches Werk an der Saar
Beratungsstelle für Flüchtlinge in der Landesaufnahmestelle
Pommernstr. 6
66822 Lebach
Tel. 06881-47 83


Deutsches Rotes Kreuz
Ostpreussenstr. 14
66822 Lebach
Tel. 06881-51616

 

8. Welche Einreisebeschränkungen gelten wegen Corona?
Die Empfehlungen des EU-Rates zur Beschränkung von Reisen in Europa (Ratsempfehlung 2020/912) gestatten u.a. Reisen von Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen. Die Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten. Die Ukraine ist jedoch seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.
Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten.

 

9. Informationen und Registrierung von Haustieren

 

10. Informationen zum Schulbesuch von ukrainischen Flüchtlingskindern

 

11. Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales