Geschrieben von: Fundbüro

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Fundbüro


Der Bereich Bürger- und Ordnungsamt (Fundbüro) übernimmt die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung sowie Zuordnung und Herausgabe einer verlorenen Sache an die/den FinderIn.

Der Fund muss angezeigt werden, übersteigt er einen Wert von 10,- €!

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Danach kann die Fundsache verwertet werden oder bei Eigentumsvorbehalt an die/den FinderIn herausgegeben werden. Die Beschreibung der verlorenen Sache, des verlorenen Tieres sowie die Umstände des Verlustes (Zeitpunkt und Örtlichkeit) und der Nachweis des Eigentums an dem verlorenen Tier oder an der verlorenen Sache ist erforderlich. (Rechtsgrund: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 955 ff. )

 

Übersicht der aktuellen Fundgegenstände (Stand 17.10.2022)

 

 

Fundbüro:

Rathaus - Gebäude Goethestr. 13a

66564 Ottweiler

Tel. 06824 – 300 813

Fax: 06824 – 300 866

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr 

Montag und Mittwoch 13.30 Uhr bis 15:30 Uhr

Donnerstag 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr