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Impressum


Herausgeber:
Stadt Ottweiler
Illinger Str. 7
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66564 Ottweiler

 

Redaktion für den Bereich "Tourismus + Kultur":
Tourist - Information (TI)
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Inhaltlich verantwortlich:
Bürgermeister Holger Schäfer
Tel: 06824-3008 62
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Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ottweiler veröffentlichten Website der Stadt Ottweiler. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 10.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Formulare sind teilweise nicht mit dem Erfolgskriterium nach N 301549 mit Bezug auf die referenzierte WCAG 2.1 vereinbar.
  • Der Inhalt von pdf-Dokumenten ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
  • Subdomains wie "www.altstadtfest.ottweiler.de" sind nicht barrierefrei zugänglich gestaltet, da diese Inhalte nach § 2 Absätze 2 und 3 BITV 2.0 nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.09 erstellt und zuletzt am 29.09.2020 aktualisiert.

 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. an.

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

 

 


 

 

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation:

Die Stadt Ottweiler bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes ( SVwVfG ). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Ottweiler eröffnet diesen Zugang nach den nachfolgend veröffentlichten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen. Die Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation mit der Stadt Ottweiler finden Sie hier.


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