Straßensperrung im Rahmen der ADAC Saarland-Rheinland-Pfalz-Rallye 2025

 

Im Rahmen der Rallye wird am Samstag, den 16.08.2025 zwischen 07:30 und 13:15 Uhr die Verbindungsstraße zwischen Urexweiler und dem „Hasendenkmal“ voll gesperrt. Die Verbindungsstraße Mainzweiler- Remmesweiler ist normal befahrbar.

 

Bürgermeister Schäfer appelliert an die Vernunft – mutwillige Sachbeschädigung im Stadion „Alter Weiher“ muss ein Ende haben

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In den letzten Wochen flogen wiederholt große Steine, alte Bratpfannen, Eisenstangen und dergleichen auf den Stadionrasen. Das ist ein Ergebnis von mutwilligen Handlungen, die von umliegenden Stellen aus erfolgen. Es führt dazu, dass die im Stadion eingesetzten Mähroboter beschädigt oder sogar unbrauchbar werden. Die damit verbundenen Reparaturkosten steigen, und der Frust der ehrenamtlichen Kräfte wächst. Bürgermeister Holger Schäfer: „Das Stadion ist ein wichtiger Ort für die Ottweiler Vereinsfamilie und wird auch von unseren Schulen intensiv genutzt.“

Er zeigt sich besorgt über die Sachbeschädigungen: „Wir alle tragen die Konsequenzen für solch unverantwortliches Verhalten, das ich nicht nachvollziehen kann. Es ist wichtig, dass wir als Gemeinschaft zusammenstehen und solche Taten nicht tolerieren.“

Die Sachbeschädigung trifft auch auf großes Unverständnis in den Reihen der Vereine und Schulen. Bürgermeister Schäfer betont die Notwendigkeit von Nachsicht für verfehlte Verhaltensweisen, weist jedoch auf die Grenzen hin, die im Sinne der Allgemeinheit gesetzt werden müssen. „Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass diese Sportstätte ein einladender Ort bleibt. Ich appelliere an die Vernunft und hoffe auf eine Verbesserung des Verhaltens. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, Schritte zur Strafverfolgung zu prüfen und einzuleiten.“

Um die Situation zu verbessern, werden verstärkt Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt. Bürgermeister Schäfer bittet die Anlieger und Zeugen um Hinweise, um die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen. Holger Schäfer weiter: „Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass dies ein Ort des Sports und der Gemeinschaft bleibt.“

Für Rückfragen steht das Büro des Bürgermeisters jederzeit zur Verfügung.

Kontakt: Büro des Bürgermeisters - Illinger Str. 7, 66564 Ottweiler,

Tel. 06824 3008-62, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

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Verkehrspolizeiliche Anordnung

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Am Samstag, 16. August 2025, findet in Ottweiler das „Festival der Straßenmusik“ statt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden in der Innenstadt die Sperrungen anlässlich des Straßenmusikfestivals ab Samstag, 14 Uhr, wie folgt umgesetzt:

Sperrung der Straßen und Zu- bzw. Einfahrten bis zum nächsten Werktag um 8.00 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr in:

Pauluseck, Schloßhof, Rathausplatz, Kirchstraße, Tenschstraße 1 bis 5, Sammetgasse, Goethestraße, Sammetgasse in Höhe Einmündung Tenschstraße, Goethestraße  ab HausNr. 18.  Weiterhin wird die Straße „Wilhelm-Heinrich-Straße“ zwischen der Einmündung „Im Herrengarten“ bis zum Rathaus Lenn von Samstag, den 16.08.2025, 14.00 Uhr, bis Sonntag, den 17.08.2025 um 8.00 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Im gesamten Sperrbereich wird ein Haltverbot angeordnet.

Auf das Befahren des Veranstaltungsbereiches während des Hauptbetriebes (Samstag, 16.08.2025 von 16.00 bis 23.00 Uhr) soll möglichst verzichtet werden, Rettungsfahrzeuge sind ausgenommen.

Für die Anwohner der Straße „Pauluseck“ besteht die Möglichkeit der Ein- und Ausfahrt. Die Anwohner der Bergstraße können von der Seminarstraße aus ein- und ausfahren. Darüber hinaus können Anwohner und Anlieger außerhalb des Hauptbetriebes der Veranstaltung in den Sperrbereich zum kurzfristigen Be- und Entladen ein- und ausfahren.

Für die Straße „Gäßling“ wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Die Veranstaltungsbesucher und Anlieger werden gebeten, die nahegelegenen Parkplätze zu benutzen: Parkdeck, Seminarstraße, Posthof, Saarbrücker Straße, Im Alten Weiher.

Ottweiler, den 29.07.2025

Der Bürgermeister                                                   

der Stadt Ottweiler                                                             

gez.

(Holger Schäfer)

 

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Am 21.09.2025 findet in Ottweiler ein „Mobilitätstag“ statt. Als Aktionsfläche ist der Parkplatz im Alten Weiher (gegenüber Spielplatz), sowie die davor befindlichen straßenbegleitenden Parkplätze vorgesehen. Der Bereich darf daher am Aktionstag nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Ein Haltverbot für den gesamten Bereich wird ab dem 20.09.2025, 14 Uhr angeordnet.

Ottweiler, den 03.07.2025

Der Bürgermeister                                                   

der Stadt Ottweiler                                                             

 (Holger Schäfer)

                                               

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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der derzeit gültigen Fassung werden für den Radweg auf der Römerstraße (Abschnitt Faulenberger Hof- Stülze Hof) folgende Verkehrspolizeiliche Maßnahmen getroffen:

 Die bisherige Beschilderung „Vorfahrt achten“ wird durch VZ 206 (STOP) ersetzt

  • Zusätzlich werden an der Kreuzung des Radweges mit der L 141 (an der Schäferei) ebenfalls VZ 206 (STOP) angeordnet.
  • Im Vorfeld der Kreuzungen L 292 und L 141 wird mit einem gewissen Abstand die Beschilderung VZ 101 „Gefahrstelle“ mit Zusatzzeichen 1012 „zwei gefährliche Kreuzungen“ angeordnet
  • Im Vorfeld der Kreuzung am Stülze Hof wird mit einem gewissen Abstand die Beschilderung VZ 101 „Gefahrstelle“ mit Zusatzzeichen 1012 „gefährliche Kreuzung“ angeordnet
  • An den Kreuzungen wird jeweils eine Haltlinie (Zeichen 294) angeordnet

Ottweiler, den 26.06.2025

Der Bürgermeister  

der Stadt Ottweiler 

(Holger Schäfer)

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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Von Samstag, dem 02. August 2025 bis Sonntag, dem 03. August 2025 findet in Ottweiler das „Ziegelhütter Ortsteilfest“

statt.

Zur Gewährleistung des Festbetriebes wird der Kreuzungsbereich „Werschweilerweg/Am Wingertsbach“ in der Zeit von Samstag, 02.08.2025, 16:00 Uhr bis Sonntag, 03.08.2025, 23.00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Der Anliegerverkehr ist bis zum Festbereich zugelassen.

Ottweiler, den 20.06.2025

Der Bürgermeister                                                   

der Stadt Ottweiler

(Holger Schäfer)

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Wasserversorgung Ostsaar GmbH und energis-Netzgesellschaft erneuern Versorgungsleitungen in Ottweiler (Saarbrücker Straße) 

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Sicher und zuverlässig versorgen die Wasserversorgung Ostsaar GmbH und die energis ihre Kunden seit Jahren mit Trinkwasser bzw. Erdgas und Strom. Damit das auch in Zukunft so bleibt, wird das Leitungsnetz in der Stadt Ottweiler zur Sicherstellung des hohen Versorgungsstandards auf dem neuesten Stand gehalten.

Ab 7. Juli 2025 werden für die Dauer von etwa 18 Monaten abschnittsweise Erneuerungsarbeiten in der Saarbrücker Straße in Ottweiler durchgeführt.

Hierbei werden von der Kreuzung B420, Fürther Straße bis Einmündung In der Etzwies etwa 820 Meter Trinkwasser-Versorgungsleitungen neu verlegt und 79 Hausanschlüsse ganz oder teilweise erneuert.

Die Arbeiten werden in Kooperation mit der Energis-Netzgesellschaft durchgeführt, welche dort Gasleitungen erneuert.

Zur Durchführung der Bauarbeiten müssen umfassende Verkehrssicherungsmaßnahmen eingerichtet werden. Die Leitungsverlegearbeiten erfolgen abschnittsweise unter halbseitiger Sperrung der Straße mit Ampelregelung.

Je nach Baufortschritt werden die Anwohner gebeten, ihre Fahrzeuge im entsprechenden Teilabschnitt außerhalb des Baufelds zu parken. Für die durch die Bauarbeiten entstehenden Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen der Anlieger bitten ihre Versorger WVO und energis um Verständnis.

Die WVO lädt alle betroffenen Anwohner ein zu einer Informationsveranstaltung am Montag, 30. Juni 2025, 17 Uhr im Sitzungssaal der WVO, In der Etzwies 6, Ottweiler.

In diesem Zusammenhang weist die Wasserversorgung Ostsaar GmbH darauf hin, dass entsprechend den gültigen Vorschriften die elektrischen Netze der Hausinstallation nicht mehr am Wasserrohrnetz geerdet sein dürfen. Die betroffenen Hauseigentümer werden durch die WVO in Kenntnis gesetzt.

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Niklas Wolter (Tel. 06824/9002-41) von der Wasserversorgung Ostsaar GmbH in Ottweiler und Herr Jörg Sticher (0681/4030-2514) von der energis Netzgesellschaft gerne zur Verfügung.

Das Bürgeramt informiert

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Zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ist ab dem 01. Mai 2025 nur noch die Vorlage von digitalen Fotos (QR-Code) möglich. Diese digitalen Fotos werden von verschiedenen zertifizierten Anbietern angeboten. Auch das Bürgeramt bietet die Möglichkeit, ein solches Foto direkt vor Ort von den betroffenen Personen zu machen.

Achtung: Für die Neuausstellung bzw. Beantragung von Führerscheinen ist nach wie vor ein biometrisches Papierfoto vorzulegen.

 

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Aufgepasst, Gastronomen! 

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In Ottweiler ist oft was los! Ob am Rosenmarkt, am Altstadtfest oder am Weihnachtsmarkt – hier wird gerne gefeiert! Unsere romantische Altstadt bietet die perfekte Kulisse, und wir suchen Mitmacher, die unser Festprogramm bereichern möchten.

Wenn Sie Interesse haben, sich an unseren Veranstaltungen zu beteiligen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Damit wir alles optimal planen können, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Nennung der Veranstaltung
  • Vor- und Nachname
  • Telefonnummer
  • Gastronomiebetrieb
  • Postanschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Benötigte Fläche im öffentlichen Raum (Quadratmeterzahl)
  • eventuell Angaben zum gastronomischen oder kulturellen Angebot

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungen an unser Team der Touristinformation. Wir sind gespannt auf Ihre Ideen und freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit!

Auch wenn die Stadt nicht als Veranstalterin in die Verantwortung tritt, ist die Kenntnis von Ihrem Vorhaben für möglichst viele Akteure von Vorteil.

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. | Tel. 06824 3511

Lassen Sie uns gemeinsam Ottweiler zum Feiern bringen!

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Rattenprobleme in der Stadt

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Ratten sind ein typischer Kulturfolger des Menschen. Sie würden gar nicht in unserer Nähe wohnen, wenn wir sie nicht mehr oder weniger freiwillig durchfüttern würden. Leider sind sie dabei auch nicht ungefährlich, sondern noch immer Überträger einer ganzen Reihe von Krankheiten.

Oft ist es so, dass wir, wenn wir etwas „Gutes“ tun wollen, auch etwas Schlechtes damit bewirken. Immer öfter bekommen wir Hinweise auf „Fütterungen“ mit Haferflocken (z. B. im alten Weiher oder am Bahnhof, neuerdings auch auf der Tensch) oder auf Ablagerungen von Müll auf Grundstücken, die regelmäßig Ratten anlocken. Gerade Essensreste (ob von Tier oder Mensch) haben auf Ratten eine ungeheure Anziehungskraft.

In letzter Zeit häufen sich auch wieder Meldungen von Ratten an Altglas- und Kleidercontainern. Auch dort leben nur deswegen Ratten, weil sie dort genügend Nahrung finden.

Daher: Bitte entsorgen Sie Essensreste in den dafür vorgesehenen Tonnen oder Mülleimern. Bitte streuen Sie auf keinen Fall Haferflocken oder sonstige Futtermittel frei aus. Für Vögel gibt es entsprechende Futtermöglichkeiten. Bitte weisen Sie auch andere Menschen, die Sie beim „füttern“ sehen, auf die Gefahren hin. Vielleicht sind sie sich des Problems nicht bewusst.

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Informationen - Grundsteuerreform, Grundsteuerbescheid

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Information der Steuerverwaltung der Stadt Ottweiler

- Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025 -

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zum 1. Januar 2025 tritt die lang vorbereitete Grundsteuerreform in Kraft. Hierzu erhalten alle Grundstückseigentümer*innen in Kürze ihre jährlichen Grundsteuerbescheide, die erstmals auf den vom Finanzamt neu berechneten Grundsteuermessbeträgen basieren.

Die Grundsteuerreform hat zum Ziel, dass die Umsetzung in den Städten und Gemeinden zunächst „aufkommensneutral“ erfolgen soll. Das bedeutet für die Stadt Ottweiler, dass aufgrund der vom Finanzamt festgesetzten neuen Messbeträge nicht mehr Einnahmen im Bereich der Grundsteuer erzielt werden sollen als bisher.

Da die neuen Messbeträge für die Grundstückseigentümer der Stadt Ottweiler in der Gesamtsumme höher liegen als bisher, wurde vom Stadtrat am 18.12.2024 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B um 50 Punkte zu senken und auf 445 v.H. festzusetzen.

Die Senkung des Hebesatzes verhindert jedoch nicht, dass im Einzelfall eine höhere Jahressteuer als bisher fällig werden kann. Dieser Fall tritt ein, wenn seitens des Finanzamtes ein weitaus höherer Messbetrag als zuvor festgesetzt wurde. Umgekehrt kann eine Reduzierung des bisherigen Messbetrages zur Fälligkeit einer geringeren Jahressteuer führen.

Aufgrund der Erstveranlagung der neu festgesetzten Grundsteuer erwartet die Steuerverwaltung der Stadt Ottweiler ein erhöhtes Aufkommen an telefonischen und schriftlichen Rückfragen.

Die Stadt Ottweiler ist bei der Berechnung der Jahressteuer an die vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge gebunden. Daher ist für alle Fragen, die den neuen Grundsteuermessbetrag betreffen, die Zuständigkeit des Finanzamtes gegeben.

Das Finanzamt St. Wendel hat zu diesem Zweck eine Telefon-Hotline für Rückfragen eingerichtet.

Diese Hotline ist zu erreichen unter der Nummer 0681 501 6288

 

Informationen zum Grundsteuerbescheid erhalten Sie mit Klick auf den Link:

Grundsteuerbescheid

 

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Informationen zum Stand des Glasfaserausbaus in Ottweiler

[sv]

 

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie Informationen der Deutschen Glasfaser zum Ausbau in Ottweiler: Pressemitteilung

Die Beschwerde-Hotline der Deutschen Glasfaser erreichen Sie unter Tel.  (02861) 890 609 40 

 

Mehr Informationen?

Tourismus + Kultur

https://www.ottweiler.de/tourismus/index.php

oder 

Bürger + Verwaltung / Bürger / Veranstaltungen 2025

 

 

 

Online-Terminvergabe im Bürgeramt Ottweiler

QR Code Bürgerbüro [go]

Über den Link Online-Termine Bürgeramt unter dem Menü "Online-Service" oder den ausgehängten QR-Code können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt online ihre Termine beim Bürgerbüro vereinbaren.

Die Termine werden per Mail bestätigt und können anschließend auch online noch verschoben oder abgesagt werden.

 

Das Bürgeramt informiert:

Zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ist ab dem 01. Mai 2025 nur noch die Vorlage von digitalen Fotos (QR-Code) möglich. Diese digitalen Fotos werden von verschiedenen zertifizierten Anbietern angeboten. Auch das Bürgeramt bietet die Möglichkeit, ein solches Foto direkt vor Ort von den betroffenen Personen zu machen.

Achtung: Für die Neuausstellung bzw. Beantragung von Führerscheinen ist nach wie vor ein biometrisches Papierfoto vorzulegen.

 

Ottweiler Zeitung als Epaper lesen

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https://www.wittich.de/produkte/zeitungen/157-ottweiler-zeitung