L 116 – Einbahnstraßenregelung zwischen Hanauer Mühle und Eichelthalermühle
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Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) richtet ab Dienstag, 23. Dezember 2025, auf der L 116 zwischen Hanauer Mühle und Eichelthalermühle (Landkreis Neunkirchen) eine Einbahnstraßenregelung ein. Die Verkehrsführung bleibt bis zum Beginn der dort geplanten Baumaßnahme im Jahr 2026 bestehen und ersetzt die bisherige Ampelregelung.
Zwischen Hanauer Mühle und Eichelthalermühle kam es nach mehreren Unwetterereignissen zu Rissen in der Fahrbahn und zu einer Gefährdung durch einen drohenden Böschungsrutsch. Auf dem Streckenabschnitt muss daher der Fahrbahnrand entlastet werden. Der Verkehr wurde bislang per Ampelregelung am abgesperrten Bereich vorbeigeführt. In den vergangenen Monaten kam es jedoch wiederholt zu Ausfällen der Anlage – unter anderem durch Vandalismus und Diebstahl – wodurch die L 116 kurzfristig mehrfach voll gesperrt werden musste. Um die Verkehrssicherheit verlässlich zu gewährleisten, wird nun eine Einbahnstraßenführung eingerichtet. Die Änderung erfolgt in Abstimmung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Die Verkehrsführung ist wie folgt vorgesehen:
• Von Hanauer Mühle in Richtung Eichelthalermühle wird der Verkehr am abgesperrten Baufeld vorbeigeführt.
• Der Verkehr aus Fahrtrichtung Eichelthalermühle/Münchwies wird über die L 290 (Lautenbach) und die L 298 (Fürth) umgeleitet.
Der LfS empfiehlt, die Umleitungsbeschilderung zu beachten und mögliche Verzögerungen in die Routenplanung einzukalkulieren. Über den Start der Bauarbeiten 2026 und die dafür erforderliche Vollsperrung informiert der LfS rechtzeitig.
Verkehrspolizeiliche Anordnungen
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Zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ist ab dem 01. Mai 2025 nur noch die Vorlage von digitalen Fotos (QR-Code) möglich. Diese digitalen Fotos werden von verschiedenen zertifizierten Anbietern angeboten. Auch das Bürgeramt bietet die Möglichkeit, ein solches Foto direkt vor Ort von den betroffenen Personen zu machen. Achtung: Für die Neuausstellung bzw. Beantragung von Führerscheinen ist nach wie vor ein biometrisches Papierfoto vorzulegen.
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Achtung: Für die Neuausstellung bzw. Beantragung von Führerscheinen ist nach wie vor ein biometrisches Papierfoto vorzulegen.
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