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Bebauungsplan „Tiefenbrunner Flur, Teilbereich Elchenbach"

 

Der Stadtrat in Ottweiler hat in öffentlicher Sitzung am 21.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Tiefenbrunner Flur, Teilbereich Elchenbach" im beschleunigten Verfahren beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau des Gewerbestandortes unter zeitgemäßem Baurecht.

 

Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2019 den Entwurfs des Bebauungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 16.12.2019 bis einschließlich 23.01.2020 während den Öffnungszeiten des Rathauses Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 05.02.2020 den Bebauungsplan "Tiefenbrunner Flur, Teilbereich Elchenbach" als Satzung beschlossen.

  • Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan Teil 1
  • Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan Teil 2
Der Satzungsbeschluss wurde am 13.02.2020 bzw. am 18.09.2020 in der Ottweiler Zeitung öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.

Unterlagen: