Bebauungsplan "Baustofflager Ottweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplan "Baustofflager Ottweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans in Ottweiler beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und Betrieb eines Baustofflagers eines ortsansässigen Baustoffhandels.
Der Stadtrat hat am 30.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in dem Zeitraum 13.05.2024 bis einschließlich 13.06.2024 während der Öffnungszeiten im Rathaus Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentliche aus. Während der Auslegungszeit konnten Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. vorgebracht werden.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Bebauungsplan "Baustofflager Ottweiler" mit paralleler Teiländerung des Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans angenommen und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der Behörden beschlossen. Die Planunterlagen stehen im Internet im Zeitraum vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 zur Verfügung- Zusätzlich liegen die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Rathause Goethestraße 13a der Stadt Ottweiler, Amt für Stadtentwicklung, Zimmer 20 während den Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen und Anregungen elektronisch per Mail an die Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder schriftlich vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
- Entwurf Teiländerung Flächennutzungsplan
- Begründung Teiländerung Flächennutzungsplan
- Entwurf Bebauungsplan
- Begründung Bebauungsplan
- Gemeinsamer Umweltbericht
- Verkehrsgutachten
Für Rückfragen und weitere Informationen steht das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung (Tel.: 06824/3008-36, Mail:
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