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Bebauungsplan "Solarpark Pfaffenthaler Hof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Pfaffenthaler Hof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich des Pfaffenthaler Hofes zu schaffen. In seiner Sitzung vom 27.06.2019 hat der Stadtrat eine Anpassung des Geltungsbereiches beschlossen.

Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2019 den Entwurf des Bebauungsplans "Solarpark Pfaffenthaler Hof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 08.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist konnten von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Mail-Adresse. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. vorgebracht werden. Weitere Informationen sind den öffentlichen Bekanntmachungen zu entnehmen.

Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplanes "Pfaffenthaler Hof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans angenommen und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, sonstiger Behörden und Nachbarkommunen beschlossen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 20.12.2021 bis einschließlich 31.01.2022 während der Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 öffentlich aus.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. vorgebracht werden. Weitere Informationen sind den öffentlichen Bekanntmachungen zu entnehmen. 

Unterlagen: