Bebauungsplan „Kurzawann“
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kurzawann" im beschleunigten Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Ottweiler folgende Ziele: Im östlichen Siedlungsgebiet von Mainzweiler, entlang der Straße "Kurzawann", befindet sich eine bis jetzt noch unbebaute Fläche. Auf dieser soll nun ein Einfamilienhaus errichtet werden. Die Erschließung der Fläche ist über die angrenzende Straße "Kurzawann" gewährleistet.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.05.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes "Kurzawann" im Ottweiler Stadtteil Mainzweiler gebilligt und die öffentlich Auslegung der Unterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 15.06. bis einschließlich 03.08.2020 während in den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2020 des Bebauungsplan "Kurzawann" als Satzung beschlossen.
- Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Der Satzungsbeschluss wurde am 25.12.2020 in der Ottweiler Zeitung öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.
Unterlagen: