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Bebauungsplan "Engelsbach - 1. Änderung"

 

Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen am 28.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Engelsbach - 1. Änderung" im vereinfachten Verfahren beschlossen. Für das Plangebiet existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der bereits ein Sondergebiet "Einzelhandel" festsetzt. Dieser soll geringfügig geändert werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der Fläche eines ehemaligen Gärtnereibetriebes durch einen Einkaufsmarkt zu schaffen. Aufgrund der Bodenverhältnisse und der hydrologischen Gegebenheiten kann das Gebäude jedoch nicht wie ursprünglich geplant im Norden des Geltungsbereiches gebaut werden. Daher wird nun in der vorliegenden Planung das Baufeld mit dem Parkplatz getauscht, so dass das Baufeld nun im Süden des Geltungsbereich liegt. Zusätzlich soll ein Café mit Bistrobereich, welches an den Einkaufsmarkt angegliedert wird, entstehen. Die Anlieferung wird eingehaust.

Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2020 den Entwurf des Bebauungsplans "Engelsbach - 1. Änderung" angenommen und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 15.06.2020 bis einschließlich 03.08.2020 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmr 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Unterlagen:

- Bebauungsplan "Engelsbach - 1. Änderung"

- Begründung des  Bebauungsplans

- Verträglichkeitsanalyse

- Ergänzung Verträglichkeitsanalyse

- Schallschutzgutachten