
- Bauabschnitte 1 & 2: In den ersten beiden Bauabschnitten werden nacheinander die Rand- und Gehwegbereiche der Brücke auf beiden Seiten instandgesetzt. Gleichzeitig werden die Entwässerungsabläufe auf dem Bauwerk erneuert. Parallel dazu werden, soweit der Bauablauf dies zulässt, bereits erste Arbeiten am Überbau ausgeführt.
- Bauabschnitt 3: Im dritten Bauabschnitt erfolgt die umfassende Instandsetzung des Überbaus einschließlich der Erneuerung der Asphaltschichten und der Herstellung der Übergänge zur anschließenden Fahrbahn.
- Bauabschnitt 4: Im vierten Bauabschnitt wird die Fahrbahn in Fahrtrichtung Neunkirchen erneuert. Die dafür erforderlichen Fräs-, Asphalt- und Markierungsarbeiten werden an einem Wochenende (Freitag, 17 Uhr bis Montag, 5 Uhr) unmittelbar nach Abschluss des dritten Bauabschnitts ausgeführt.
Die Bauabschnitte 1 bis 4 erfordern eine Vollsperrung der „Saarbrücker Straße“ im Bereich des Bauwerks. Eine innerörtliche Umfahrung ist über die „Bahnhofstraße“ und die „Schloßstraße“ möglich.
Mit Beginn des zweiten Bauabschnitts gilt an der B 41 eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung St. Wendel. In der Gegenrichtung werden entsprechende Umleitungsstrecken eingerichtet:
- L 131, L 121 und L 287: Großräumig von Oberlinxweiler über Werschweiler, Fürth, Hangard, Wiebelskirchen und Wellesweiler
- L 141, L 292 und L 128: In Ottweiler von der B 41 ab der Einmündung „Augasse“ über die „Illinger Straße“, Welschbach und Stennweiler zurück nach Ottweiler
Über den Beginn der Einbahnregelung wird der LfS gesondert informieren.
Die Arbeiten sollen in sechs Monaten abgeschlossen sein.
Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten können das Brückenbauwerk im Ernstfall auch entgegen der Einbahnregelung befahren. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr ergeben sich keine Einschränkungen.
