Ortsvorsteher der Stadt Ottweiler
Das Stadtgebiet von Ottweiler ist in fünf Gemeindebezirke (Stadtteile) eingeteilt. Für jeden Gemeindebezirk ist gemäß dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) ein Ortsrat zu bilden. Der Ortsrat wird von den im Gemeindebezirk wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Nachdem der Ortsrat gewählt wurde, wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte für die Dauer der Amtszeit des Ortsrats eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende führt die Bezeichnung Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher.
Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher nimmt unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ortsrats die Belange ihres oder seines Gemeindebezirks gegenüber der Gemeinde wahr. Zudem obliegt ihr oder ihm die repräsentative Vertretung des Gemeindebezirks.
Durch Aufklappen der einzelnen Gemeindebezirke können Sie die jeweiligen Kontaktdaten einsehen.
Ottweiler-Zentral
Ortsvorsteher:
stellvertretender Ortsvorsteher:
Fürth
Ortsvorsteher:
stellvertretender Ortsvorsteher:
Herr Uwe Trautmann
Lautenbach
Ortsvorsteher:
stellvertretender Ortsvorsteher:
Mainzweiler
Ortsvorsteher:
stellvertretende Ortsvorsteherin:
Steinbach
Ortsvorsteher:
stellvertretender Ortsvorsteher: