In dem Bereich „Gäßling“ im Stadtteil Ottweiler (zwischen Alter Kirchhofstraße und Mainzweilerstraße) lassen sich derzeit einige städtebauliche Defizite feststellen, z.B. hinsichtlich Aufenthaltsqualität, Gestaltung, Verkehrsbelastung oder auch Begrünung. Ziele für die künftige Entwicklung sind u.a. die städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des öffentlichen Raumes, um mehr Wohnumfeldqualität zu erreichen, Grünvernetzung, Reduzierung des Durchgangsverkehrs, usw.
Ergebnis des Planungsprozesses ist ein städtebaulicher Rahmenplan.
Dazu erhält nun jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Abgabe von Anregungen und Stellungnahmen zu der Rahmenplanung. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorliegenden Rahmenplan um eine informelle städtebauliche Planung und nicht um einen Bauleitplan im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Aus der Planung ergeben sich keine unmittelbaren Rechtsansprüche oder verbindlichen Festsetzungen für die Grundstücksnutzung.
Der Rahmenplan kann in der Zeit vom 07.09.2026 bis einschließlich 19.10.2026 während den Öffnungszeiten des Rathauses (Montag 8:30-12:00 Uhr, 13:30-15:30 Uhr, Dienstag 8:30-12:00 Uhr, Mittwoch 8:30-12:00 Uhr, 13:30-15:30 Uhr, Donnerstag 8:30-12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr, Freitag 8:30-12:00 Uhr) im Rathaus der Stadt Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, 66564 Ottweiler, Zimmer 20 eingesehen werden.
Ferner besteht die Möglichkeit, am 13.10.2026 zwischen 15:00 und 18:00 Uhr den Plan im Rathaus der Stadt Ottweiler, Goethestraße 13a, 66564 Ottweiler, Zimmer 20 einzusehen und während dieser Zeit Fragen zur Planung zu stellen bzw. mündlich zu äußern.
Stellungnahmen können bis einschließlich 19.10.2026 schriftlich per Post an Stadt Ottweiler, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Illinger Straße 7, 66564 Ottweiler oder per Email an beteiligung@ottweiler.de bis einschließlich dem 19.10.2026 abgegeben werden. Die eingegangenen Anregungen und Hinweise werden im weiteren Planungsprozess geprüft und können bei einer Überarbeitung der Planung oder weiteren Planungsschritten berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Berücksichtigung oder eine individuelle Beantwortung der einzelnen Stellungnahmen besteht nicht.
Entwurf Rahmenplanung "Gäßling"