VERKEHRSPOLIZEILICHE ANORDNUNG
Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung
in der derzeit geltenden Fassung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Neunkirchen folgende Anordnung getroffen:
Zur Durchführung des 37. Altstadtlaufs am 19.09.2026 werden zur Durchführung der Laufveranstaltung folgende Straßen ab 15.00 Uhr über die normale Altstadtsperrung hinaus für den Verkehr voll gesperrt:
Schlosshof - Sammetgasse - Goethestraße – Tenschstraße, Herrengartenstraße, Herrengartenplatz, Wilhelm-Heinrich-Straße nach Einfahrt „Zum Wehr“
Ab 16 Uhr werden auch die folgenden Straßen über die normale Altstadtsperrung hinaus für den Verkehr voll gesperrt:
Im Alten Weiher - Am Burg
Das Links- bzw. Rechtsabbiegen von der B 41 in die Schlossstraße wird untersagt.
Die Abbiegespuren sind entsprechend abzubaken.
Weitere Parkplätze zur Veranstaltung stehen am Johann-Pestalozzi-Weg (gegenüber ehem. Aldigebäude) zur Verfügung und sind entsprechend Beschildert.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Scheidhauer)
Erster Beigeordneter