Verkehrspolizeiliche Anordnung Etzwies

 Verkehrspolizeiliche Anordnung

 

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der derzeit gültigen Fassung werden für die Straße „In der Etzwies“ folgende Verkehrspolizeiliche Maßnahmen getroffen:

 Es wird links und rechts der Einfahrt zur WVO ein Haltverbot angeordnet.

 Ottweiler, den 15.09.2026

 Der Bürgermeister  

der Stadt Ottweiler 

In Vertretung

 (Fabian Scheidhauer)

Erster Beigeordneter