Verkehrspolizeiliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der derzeit gültigen Fassung werden für die Straße „In der Etzwies“ folgende Verkehrspolizeiliche Maßnahmen getroffen:
Es wird links und rechts der Einfahrt zur WVO ein Haltverbot angeordnet.
Ottweiler, den 15.09.2026
Der Bürgermeister
der Stadt Ottweiler
In Vertretung
(Fabian Scheidhauer)
Erster Beigeordneter