Die kommunale Bauleitplanung umfasst die wichtigsten Planungsinstrumente zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung einer Stadt oder Gemeinde. Sie ist gegliedert in die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne).
Die Stadt Ottweiler veröffentlicht an dieser Stelle bezugnehmend auf die einschlägigen Regelungen des Baugesetz-Gesetzbuches (BauGB) Informationen zu aktuellen bzw. abgeschlossenen Projekten der kommunalen Bauleitplanung und Bauvorhaben in Ottweiler.
Die Stadt Ottweiler hat zur Zeit folgende Projekte/Vorhaben im Rahmen der Bauleitplanung in Bearbeitung bzw. wurden abgeschlossen:
Aktuelle Verfahren
Bebauungsplan "Am Dorfbrunnen" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan "Am Dorfbrunnen" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans "Am Dorfbrunnen" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Stadtteil Steinbach beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden beschlossen.
Die Planunterlagen liegen in dem Zeitraum 12.01. bis einschließlich 13.02.2026 während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ottweiler, Gebäudes Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt in Zimmer 20 öffentlich aus. Während dieses Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch per Mail an beteiligung@ottweiler.de, schriftliche oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
- Entwurf Teiländerung Flächennutzungsplan
- Entwurf Begründung Teiländerung
- Entwurf Bebauungsplan
- Entwurf Begründung Bebauungsplan
- Umweltbericht
- Relevanzprüfung
Für Rückfragen und weitere Informationen - Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Tel.: 06824/3008-36, Mail: stadtentwicklung@ottweiler.de.
Bebauungsplan "Einkaufsmarkt Fürth" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan "Einkaufsmarkt Fürth mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Einkaufsmarkt Fürth" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans im Stadtteil Fürth beschlossen. In der Sitzung am 04.02.2026 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und die öffentliche Auslegung sowie frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden beschlossen.
Die Planunterlagen liegen in dem Zeitraum 18.02. bis einschließlich 20.03.2026während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt in Zimmer 20 öffentlich aus. Während dieses Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch per Mail an beteiligung@ottweiler.de, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
- Entwurf Teiländerung Flächennutzungsplan
- Entwurf Begründung Teiländerung
- Entwurf Bebauungsplan
- Entwurf Begründung Bebauungsplan
- Gemeinsamer Umweltbericht
- Relevanzprüfung
- Verträglichkeitsanalyse
Für Rückfragen und weitere Informationen: Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Tel.: 06824/3008-36, Mail: stadtentwicklung@ottweiler.de.
Bebauungsplan "Agri-PV Lenzenthaler Hof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan "Agri-PV Lenzenthaler Hof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 19.11.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Agri-PV Lenzenthaler Hof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) im Geltungsbereich des Bebauungsplans beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und Betrieb einer Agri-Photvoltaik- Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 5 MWp
Der Stadtrat hat am 16.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlichen Belange und Behörden beschlossen. Die Planunterlagen liegen in dem Zeitraum 12.01. bis einschließlich 13.02.2026 während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt in Zimmer 20 öffentlich aus. Während dieses Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch per Mail an beteiligung@ottweiler.de, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Für Rückfragen und weitere Infos - Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Tel.: 06824/3008-36, Mail: stadtentwicklung@ottweiler.de
Bebauungsplan "Blieszentrum II" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan „Blieszentrum II“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans "Blieszentrum II" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans bzw. Teiländerung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung verschiedener Nutzungsmöglichkeiten auf dem Geländer der ehemaligen Gießerei geschaffen werden.
Der Stadtrat hat zudem am 30.03.2023 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe des Bebauungsplans und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in dem Zeitraum vom 17.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 während der Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit konnten Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an stadtentwicklung@ottweiler.devorgebracht werden. Weitere Informationen sind den öffentlichen Bekanntmachungen zu entnehmen.
- Bekanntmachung Einleitung Verfahren/frühzeitige Beteiligung Teiländerung Flächennutzungsplan
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss/frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Bebauungsplan "Blieszentrum II" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplan angenommen und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der Behörden beschlossen. Die Planunterlagen standen im Internet vom 09.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 zur Verfügung. Zusätzlich lagen die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Dies hat zu einer Anpassung der Planung geführt. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Blieszentrum II" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan wurde in der gleichen Sitzung angenommen und die erneute Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden beschlossen. Die Planunterlagen stehen im Internet vom 12.01.2026 bis einschließlich 30.01.2026 zur Verfügung. Zusätzlich liegen die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Rathaus Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 öffentlich aus.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen und Anregungen elektronisch per Mail an die Adresse: beteiligung@ottweiler.de oder schriftlich vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen:
Unterlagen:
- Geltungsbereich Teiländerung Flächennutzungsplan
- Geltungsbereich Bebauungsplan
- Teiländerung Flächennutzungsplan
- Begründung Teiländerung Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan
- Begründung Bebauungsplan
- gemeinsamer Umweltbericht
- Auswirkungsanalyse
- Verkehrsgutachten
- Lärmgutachten
- umweltrelevante Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung
- umweltrelevante Stellungnahmen aus Offenlage
Für Rückfragen und weitere Informationen: Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Tel.: 06824/3008-36, Mail: stadtentwicklung@ottweiler.de.
Bebauunsgplan "Baustofflager Ottweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan "Baustofflager Ottweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplan "Baustofflager Ottweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans in Ottweiler beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und Betrieb eines Baustofflagers eines ortsansässigen Baustoffhandels.
Der Stadtrat hat am 30.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in dem Zeitraum 13.05.2024 bis einschließlich 13.06.2024 während der Öffnungszeiten im Rathaus Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentliche aus. Während der Auslegungszeit konnten Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Bebauungsplan "Baustofflager Ottweiler" mit paralleler Teiländerung des Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans angenommen und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der Behörden beschlossen. Die Planunterlagen stehen im Internet im Zeitraum vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 zur Verfügung. Zusätzlich liegen die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Rathaus Goethestraße 13a der Stadt Ottweiler, Amt für Stadtentwicklung, Zimmer 20 während den Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen und Anregungen elektronisch per Mail an die Adresse: beteiligung@ottweiler.de oder schriftlich vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
- Entwurf Teiländerung Flächennutzungsplan
- Begründung Teiländerung Flächennutzungsplan
- Entwurf Bebauungsplan
- Begründung Bebauungsplan
- Gemeinsamer Umweltbericht
- Verkehrsgutachten
Für Rückfragen und weitere Informationen steht das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung (Tel.: 06824/3008-36, Mail: stadtentwicklung@ottweiler.de).
Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich "Breitwieser Straße"
Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich „Breitwieser Straße“
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 30.03.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans in Bereich der Breitwieser Straße im Stadtteil Lautenbach beschlossen.
Mit der Teiländerung des Flächennutzungsplans verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, die derzeit als gemischte Baufläche ausgewiesene Fläche als gewerbliche Fläche bzw. Grünfläche und Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft darzustellen.
Der Stadtrat hat zudem am 30.03.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in dem Zeitraum 17.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 während den Öffnungszeiten im Rathaus Gebäude Goethestraße 13, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2023 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans angenommen und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, sonstiger Behörden und Nachbarkommunen beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 21.08.2023 bis einschließlich 25.09.2023 während der Öffnungszeiten im Rathaus Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 öffentlich aus. Während der Auslegungszeit konnten von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Infos sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen
1. Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplans "Wohnbebauung Labacher Straße"
1. Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Labacher Straße“
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Labacher Straße" im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Mit der Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, den im Jahr 2018 beschossenen Bebauungsplan "Wohnbebauung Labacher Straße" an die durch die Topgraphie bedingte geänderte bauliche Ausführung des Vorhabens und Einrichtung einer größeren Abstandsfläche anzupassen.
In der Sitzung am 30.03.2023 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplan gebilligt und die öffentliche Auslegung der Unterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in dem Zeitraum 17.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 während den Öffnungszeiten im Rathaus Gebäude Goethestraße 13, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit konnten Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebrachte werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Wohnbebauung Südlich der Labacher Straße"
Bebauungsplan "Wohnbebauung Südlich der Labacher Straße"
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 14.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnbebauung Südlich der Labacher Straße" im Stadtteil Lautenbach beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, auf bisher unbebauten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbebauung zu schaffen.
Der Stadtrat hat am 02.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Wohnbebauung Südlich der Labacher Straße" gebilligt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet, die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden beschlossen. Die Planunterlagen stehen in dem Zeitraum vom 15.07. bis einschließlich 19.08.2024 im Internet zum Herunterladen zur Verfügung und liegen in diesem Zeitraum während den allgemeinen Öffnungszeiten zusätzlich im Rathaus Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 öffentlich aus.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen elektronisch per Mail an die eMail-Adresse beteiligung@ottweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
1. Änderung der Teiländerung Flächennutzungsplan "Windenergie"
1. Änderung der Teiländerung Flächennutzungsplan "Windenergie"
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2018 die Aufstellung des eigenständigen Sachlichen Teil-Fächennutzungsplans "Windenergie" beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Ottweiler.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2019 aus Gründen der Klarstellung erneut die Aufstellung die 1. Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Ottweiler "Steuerung der Windenenergie/Ausweisung von Konzentrationszonen" beschlossen.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2019 den Entwurf der 1. Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplan der Stadt Ottweiler gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 08.07.2019 bis einschließlich 09.10.2019 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2025 den Entwurf der 1. Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplans - "Steuerung Windenergie /Ausweisung von Konzentrationszonen" gebilligt und die öffentliche Auslegung der Teiländerung beschlossen. Mit der vorliegenden Planänderung werden die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete und rechtssichere Steuerung der Windenergienutzung im gesamten Stadtgebiet Ottweiler geschaffen.
Die Planunterlagen der 1. Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplans werden zusätzlich neben der Veröffentlichung im Internet auch in dem Zeitraum vom 03.11.2025 bis einschließlich zum 05.12.2025 im Rathaus der Stadt Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 während der Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieses Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch per Mail an beteiligung@ottweiler.de, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Für Rückfragen und weitere Informationen: Tel. 06824/300836
Bebauungsplan "Grüngut-Sammelplatz Ottweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan "Grüngut-Sammelplatz Ottweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Grüngut-Sammelplatz Ottweiler" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Grüngut-Sammelplatzes in der Stadt Ottweiler. Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplans "Grüngut-Sammelplatz Ottweiler" mit paralleler Flächennutzungsplan-Teiländerung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung lagen der Bebauungsplan und die Flächennutzungsplan-Teiländerung im Zeitraum vom 26.11.2018 bis zum 11.01.2019 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Goethestraße 13, Zimmer 20, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 die Entwürfe des Bebauungsplanes „Grüngut-Sammelplatz“ sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit vom 05.03. bis einschließlich 05.04.2019 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Aufgrund eines redaktionellen Fehlers im Bekanntmachungstext muss im Zuge eines Heilungsverfahrens die öffentliche Auslegung wiederholt werden. Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans lagen in der Zeit vom 10.02.2020 bis einschließlich 10.03.2020 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist konnten von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Wohnbebauung Im Baumgarten"
Bebauungsplan Wohnbebauung "Im Baumgarten"
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 19.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Im Baumgarten" im Stadtteil Lautenbach beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, im östlichen Siedlungsgebiet von Lautenbach auf bisher nicht bebauten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Wohnbebauung zu schaffen.
Der Stadtrat hat zudem am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Im Baumgarten" gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 08.09.2022 während den Öffnungszeiten im Rathaus Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Solarpark Auf´m Käs" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan "Solarpark Aufm Käs"
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 19.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Aufm Käs" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans im regulären Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. Teiländerung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb eines Solarparks auf eine landwirtschaftlichen Fläche südöstlich von Lautenbach geschaffen werden.
- Bekanntmachung Einleitung Teiländerung Flächennutzungsplan
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 25.05.2023 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe des Bebauungsplans und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und sonstigen Behörden beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023 während den Öffnungszeiten im Rathaus Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnten von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Mailadresse: stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen ist der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplanes "Solarpark Aufm Käs" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans angenommen und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der sonstigen Behörden und Nachbarkommunen beschlossen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 14.02. bis einschließlich 14.03.2024 während den Öffnungszeiten Im Rathaus, Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 öffentlich aus.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an die Mailadresse stadtentwicklung@ottweiler.devorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:- Entwurf Teiländerung Flächennutzungsplan
- Entwurf Bebauungsplan
- Entwurf Begründung Bebauungsplan mit Teiländerung Flächennutzungsplan
- Umweltrelevante Stellungnahmen
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Kartierung wertgebende Brutvögel
Für Rückfragen und weitere Informationen steht das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung (Tel.: 06824/3008-36, Mail: stadtentwicklung@ottweiler.de).
Bebauungsplan "Römische Station" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans"
Bebauungsplan "Römische Station" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat Ottweiler hat am 14.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Römische Station" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans im regulären Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans bzw. Teiländerung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer römischen Straßenstation südwestlich von Mainzweiler geschaffen werden.
In der gleichen Sitzung hat der Stadtrat die Entwürfe des Bebauungsplans und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und sonstigen Behörden beschlossen.
Die Planunterlagen standen im Zeitraum 04.04. bis einschließlich 06.05.2024 im Internet zum Herunterladen zur Verfügung. Ergänzend dazu konnten die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Ottweiler im Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 während den Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Während der Auslegungszeit konnten von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail oder schriftlich vorgebracht werden. Weitere Informationen waren der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2024 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplans "Römische Station" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans angenommen sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der sonstigen Behörden und Nachbarkommunen beschlossen. Die Planunterlagen stehen in dem Zeitraum 15.07. bis einschließlich 19.08.2024 im Internet zum Herunterladen zur Verfügung und liegen zusätzlich in diesem Zeitraum während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 öffentlich aus.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die eMail-Adresse beteiligung@ottweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Wohnbebauung Ende Ottweiler Straße"
Bebauungsplan „Wohnbebauung Ende Ottweilerstraße“
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 10.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Ende Ottweilerstraße" im Stadtteil Steinbach beschlossen. Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, westlichen Siedlungsbereich von Steinbach am Ende der Ottweilerstraße auf bisher nicht bebauten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Wohnbebauung zu schaffen.
Der Stadtrat hat zudem am 10.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Ende Ottweilerstraße" gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 28.11.2022 bis einschließlich 09.01.2022 während den Öffnungszeiten im Rathaus Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit konnten Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2022 wurde mit dem § 215 a BauGB die Möglichkeit eröffnet, Planverfahren nach § 13b BauGB entsprechend abzuschließen. Hierzu werden die Planunterlagen in der Zeit vom 23.09.2024 bis einschließlich 14.10.2024 erneut im Internet veröffentlicht und zusätzlich zur Einsicht bei der Stadt Ottweiler im Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an beteiligung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen
Bebauungsplan "Agri-PV Mainzweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan "Agri-PV Mainzweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Agri-PV Mainzweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-PV-Anlage in der Gemarkung Mainzweiler. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Planunterlagen stehen im Internet im Zeitraum 02.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 zur Verfügung. Zusätzlich liegen die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 während den Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen und Anregungen elektronisch per Mail an die Adresse: beteiligung@ottweiler.de oder schriftlich vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentliche Bekanntmachung zu entnehmen.
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss/Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan
- Bekanntmachung Beschluss zur Teiländerung und frühzeitigen Beteiligung Flächennutzungsplan
Unterlagen:
- Entwurf Teiländerung Flächennutzungsplan
- Begründung Teiländerung
- Entwurf Bebauungsplan
- Begründung Bebauungsplan
- Gemeinsamer Umweltbericht
Für Rückfragen und weitere Informationen: Tel. 06824/3008-36
4. Teiländerung Bebauungsplan "Auf dem Lehbesch"
4. Teiländerung Bebauungsplan "Auf dem Lehbesch"
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 19.02.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 4. Teiländerung des Bebauungsplanes "Auf dem Lehbesch" in Ottweiler-Zentral" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Mit dieser Änderung verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, auf bisher nicht bebauten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen.
Der Stadtrat hat zudem am 19.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 4. Teiländerung des Bebauungsplans "Auf dem Lehbesch" gebilligt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden beschlossen. Die Planunterlagen lagen in dem Zeitraum 10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 während den Öffnungszeiten im Rathaus Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt in Zimmer 20 öffentlich aus.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und und die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem Lehbesch" beschlossen
Unterlagen:
- 4. Teiländerung Bebauungsplan "Auf dem Lehbesch", Planzeichnung
- 4. Teiländerung Bebauungsplan "Auf dem Lehbesch", textliche Festsetzungen
- Begründung Bebauungsplan
Der Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes wurde am xx.xx.2025 ortsüblich bekannt gemacht und zusätzlich in der Ottweiler Zeitung am xx.xx.2025 veröffentlicht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Ottweiler ist die 4. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft getreten.
Für Rückfragen und weitere Informationen - Tel.: 06824/3008-36
3. Teiländerung Bebauungsplan "Auf dem Burg"
3. Teiländerung Bebauungsplan "Auf'm Burg"
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 19.02.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Teiländerung des Bebauungsplanes "Auf'm Burg" in Ottweiler-zentral im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Mit dieser Änderung verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, auf bisher nicht bebauten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen.
Der Stadtrat hat zudem am 19.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes "Auf'm Burg" gebilligt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und öffentliche Auslegung sowie die die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden beschlossen. Die Planunterlagen liegen in dem Zeitraum 10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 während den Öffnungszeiten im Rathaus Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt in Zimmer 20 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes können Stellungnahmen elektronisch per Mail an beteiligung@ottweiler.de, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
- Teiländerung Bebauungsplan "Auf'm Burg", Planzeichnung
- Teiländerung Bebauungsplan "Auf'm Burg", textliche Festsetzung
- Begründung Bebauungsplan
Für Rückfragen und weitere Informationen - Tel.: 06824/3008-36
Bebauungsplan "Über Remmesfürth" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan "Über Remmesfürth" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 19.02.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Über Remmesfürth" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Regelverfahren nach BauGB beschlossen. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, auf bisher nicht bebauten Flächen im südöstlichen Teil von Lautenbach die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen.
Der Stadtrat hat zudem am 19.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans angenommen, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden beschlossen. Die Planunterlagen liegen zudem in dem Zeitraum 10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 während den Öffnungszeiten im Rathaus Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt in Zimmer 20 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes können Stellungnahmen elektronisch per Mail an beteiligung@ottweiler.de, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
- Bekanntmachung Einleitung und Offenlage Teiländerung Flächennutzungsplan "Über Remmesfürth"
- Bekanntmachung Einleitung und Offenlage Bebauungsplan "Über Remmesfürth"
Unterlagen:
- Entwurf Teiländerung Flächennutzungsplan
- Begründung Teiländerung Flächennutzungsplan
- Entwurf Bebauungsplan "Über Remmesfürth"
- Begründung Bebauungsplan "Über Remmesfürth"
Für Rückfragen und weitere Informationen - Tel.: 06824/3008-36.
Bebauungsplan "Betzelhübel, 4. BA"
Bebauungsplan "Betzelhübel, 4. BA"
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Betzelhübel, 4. BA" in Ottweiler-Zentral beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, auf bisher nicht bebauten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen. Näheres kann der unten stehenden Bekanntmachung entnommen werden.
Der Stadtrat hat am 22.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und Behörden beschlossen. Die Planunterlagen liegen in dem Zeitraum 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt in Zimmer 20 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes können Stellungnahmen elektronisch per Mail an beteiligung@ottweiler.de, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
- Entwurf Bebauungsplan "Betzelhübel" 4. BA
- Entwurf Begründung Bebauungsplan "Betzelhübel" 4. BA
- Habitatsanalyse
Bei Rückfragen - Tel.: 05824/3008-36, Mail: stadtentwicklung@ottweiler.de.
Bebauungsplan "Östlich Am Schäfergarten" mit paralleler Teiländerung der Flächennutzungsplans
Bebauungsplan "Östlich Am Schäfergarten" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Östlich Am Schäfergarten" mit paralleler Teiläderung des Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Mit diesem Bebauungsplan verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, auf bisher nicht bebauten Flächen am nordöstlichen Siedlungsrand des Stadtteils Steinbach die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Näheres kann den unten stehenden Bekanntmachungstexten entnommen werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden werden die Entwürfe der Planunterlagen im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen liegen in dem Zeitraum 14.07.2025 bis einschließlich 18.08.2025 während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt in Zimmer 20 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes können Stellungnahmen elektronisch per Mail an beteiligung@ottweiler.de, schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
- Bekanntmachung Einleitung Verfahren + frühzeitige Beteiligung Teiländerung Flächennutzungsplan
- Bekanntmachung Einleitung Verfahren + frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan
Unterlagen:
- Entwurf Teiländerung Flächennutzungsplan
- Entwurf Begründung Teiländerung Flächennutzungsplan
- Entwurf Planteil Bebauungsplan "Östlich Am Schäfergarten"
- Entwurf Textteil Bebauungsplan "Östlich Am Schäfergarten"
- Entwurf Begründung Bebauungsplan "Östlich Am Schäfergartenmce"
Bei Rückfragen - Tel.: 06824/3008-36, Mail: stadtentwicklung@ottweiler.de.
Abgeschlossene Verfahren:
Bebauungsplan "Wohnbebauung Ende in der Engelsbach"
Bebauungsplan Wohnbebauung "Engelsbach"
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 19.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Ende "In der Engelsbach" in Ottweiler-Zentral beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, im südöstlichen Siedlungsbereich von Ottweiler am Ende der Straße "In der Engelsbach" auf bisher nicht bebauten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Wohnbebauung zu schaffen.
Der Stadtrat hat zudem am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Ende "In der Engelsbach" gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 08.09.2022 während den Öffnungszeiten im Rathaus Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen schriftlich, Zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
2. Teiländerung Bebauungsplan "Auf dem Lehbesch"
2. Teiländerung Bebauungsplan „Auf dem Lehbesch“
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 13.09.2022 die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Auf dem Lehbesch" in Ottweiler-Zentral beschlossen. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, im nördlichen Siedlungsgebiet von Ottweiler, südlich der Freiherr-vom-Stein-Straße auf bisher nicht bebauten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnbebauung zu schaffen.
Bekanntmachung 2. Änderung Bebauungsplan
Der Stadtrat hat zudem am 13.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Auf dem Lehbesch" gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.10.2022 bis einschließlich 07.11.2022 während den Öffnungszeiten im Rathaus Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen schriftlich, Zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Solarpark Pfaffenthaler Hof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan "Solarpark Pfaffenthaler Hof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Pfaffenthaler Hof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich des Pfaffenthaler Hofes zu schaffen. In seiner Sitzung vom 27.06.2019 hat der Stadtrat eine Anpassung des Geltungsbereiches beschlossen.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2019 den Entwurf des Bebauungsplans "Solarpark Pfaffenthaler Hof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 08.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist konnten von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Mail-Adresse. stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind den öffentlichen Bekanntmachungen zu entnehmen.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplanes "Pfaffenthaler Hof" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans angenommen und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, sonstiger Behörden und Nachbarkommunen beschlossen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 20.12.2021 bis einschließlich 31.01.2022 während der Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 öffentlich aus.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind den öffentlichen Bekanntmachungen zu entnehmen.Unterlagen:
- Bebauungsplan "Solarpark Pfaffenthaler Hof"
- Begründung Solarpark
- Teiländerung Flächennutzungsplan
- Begründung Teiländerung Flächennutzungsplan
- Umweltbericht
- Bestandserfassung Brutvögel
- Fachbeitrag Artenschutz
- Brutvogelkartierung
- Raumnutzung Großvögel
- Landschaftsbild Einsehbarkeit
- Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
- Bestandskartierung Biotoptypen
Bebauungsplan "Im Wilhelmsteich"
Bebauungsplan "Im Wilhelmsteich"
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 19.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Wilhelmsteich" in Ottweiler-Zentral beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, im südlichen Siedlungsgebiet von Ottweiler auf bisher nicht bebauten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Wohnbebauung zu schaffen.
Der Stadtrat hat zudem am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung des Entwurf des Bebauungsplanes "Im Wilhelmsteich" gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 08.09.2022 während den Öffnungszeiten im Rathaus Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Alte Gießerei" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan „Alte Gießerei“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Alte Gießerei" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im regulären Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Gelände der ehemaligen Gießerei Werle für Einzelhandelsmärkte, Dienstleistungen, Gastronomie, Büro- und Geschäftsgebäude, Betriebe des Beherbergungsgewerbe, Wohnnutzung und Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke geschaffen werden.
Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich Bebauungsplan "Alte Gießerei"
Satzung Veränderungssperre
1. Teiländerung Bebauungsplan "Im Tiefenbrunner Flur"
1. Teiländerung Bebauungsplan „Im Tiefenbrunnerflur“
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 14.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes " Im Tiefenbrunnerflur" in Ottweiler-Zentral beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, auf unbebauten Flächen im rückwärtigen Bereich südlich der Blumenstraße und westlich des Remmesweilerweges die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer kleinen Photovoltaik-Anlage zu schaffen. Zudem soll ein bereits genehmigtes Gebäude in seinem Bestand planungsrechtlich abgesichert werden.
Der Stadtrat hat zudem am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Im Tiefenbrunnerflur" gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 09.01.2023 bis einschließlich 09.02.2023 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Wohnbebauung Labacher Straße"
Bebauungsplan "Wohnbebauung Labacher Straße"
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlicher Sitzung am 15.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Labacher Straße" im beschleunigten Verfahren beschlossen. Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2018 den Bebauungsplan "Wohnbebauung Labacher Straße" im Ottweiler Stadtteil Lautenbach gebilligt und die öffentliche Auslegung der Unterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Im Rahmen der Offenlage lagen die Planunterlagen in dem Zeitraum vom 03.12.2018 bis zum 11.01.2019 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Goethestraße 13a, Zimmer 20, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in öffentlicher Sitzung am 19.02.2019 den Bebauungsplan "Wohnbebauung Labacher Straße" als Satzung beschlossen.
Bebauungsplan "Wohnbebauung Homburger Straße"
Bebauungsplan "Wohnbebauung Homburger Straße"
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Homburger Straße" im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Homburger Straße“ gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 05.03. bis einschließlich 05.04.2019 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 27.06.2019 den Bebauungsplan "Wohnbebauung Homburger Straße" als Satzung beschlossen.
- Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Der Satzungsbeschluss wurde am 04.10.2019 in der Ottweiler Zeitung öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Kurzawann"
Bebauungsplan „Kurzawann“
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kurzawann" im beschleunigten Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Ottweiler folgende Ziele: Im östlichen Siedlungsgebiet von Mainzweiler, entlang der Straße "Kurzawann", befindet sich eine bis jetzt noch unbebaute Fläche. Auf dieser soll nun ein Einfamilienhaus errichtet werden. Die Erschließung der Fläche ist über die angrenzende Straße "Kurzawann" gewährleistet.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.05.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes "Kurzawann" im Ottweiler Stadtteil Mainzweiler gebilligt und die öffentlich Auslegung der Unterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 15.06. bis einschließlich 03.08.2020 während in den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2020 des Bebauungsplan "Kurzawann" als Satzung beschlossen.
- Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Der Satzungsbeschluss wurde am 25.12.2020 in der Ottweiler Zeitung öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Wohnbebauung Brechkaul"
Bebauungsplan „Wohnbebauung Brechkaul“
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Brechkaul" im beschleunigten Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Stadt Ottweiler folgende Ziele: Im südwestlichen Siedlungsgebiet von Mainzweiler, entlang der Straße "Brechkaul", befindet sich eine bis jetzt noch unbebaute Fläche. Auf dieser soll nun ein Einfamilienhaus errichtet werden. Die Erschließung der Fläche ist über die angrenzende Straße "Brechkaul" gewährleistet.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2019 den Entwurf des Bebauungsplans "Wohnbebauung Brechkaul" im Ottweiler Stadtteil Mainzweiler gebilligt und die öffentliche Auslegung der Unterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich 16.01.2019 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2020 den Bebauungsplan "Wohnbebauung Brechkaul" als Satzung beschlossen.
- Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Der Satzungsbeschluss wurde am 05.06.2020 in der Ottweiler Zeitung öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.
Unterlagen
Bebauungsplan "Tiefenbrunner Flur, Teilbereich Elchbach"
Bebauungsplan „Tiefenbrunner Flur, Teilbereich Elchenbach"
Der Stadtrat in Ottweiler hat in öffentlicher Sitzung am 21.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Tiefenbrunner Flur, Teilbereich Elchenbach" im beschleunigten Verfahren beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau des Gewerbestandortes unter zeitgemäßem Baurecht.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2019 den Entwurfs des Bebauungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 16.12.2019 bis einschließlich 23.01.2020 während den Öffnungszeiten des Rathauses Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 05.02.2020 den Bebauungsplan "Tiefenbrunner Flur, Teilbereich Elchenbach" als Satzung beschlossen.
- Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan Teil 1
- Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan Teil 2
Der Satzungsbeschluss wurde am 13.02.2020 bzw. am 18.09.2020 in der Ottweiler Zeitung öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Wohngebiet Am Kirschbaum"
Bebauungsplan Teiländerung "Wohngebiet Am Kirschbaum"
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Teiländerung "Wohngebiet Am Kirschbaum" beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der sonstigen Behörden und Nachbarkommunen beschlossen.
- Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.10.2021 bis einschließlich 04.11.2021 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an die Mail-Adresse: stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Wohngebiet Am Kirschbaum"
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Am Kirschbaum" beschlossen.
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Am Kirschbaum“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 16.09.2019 bis einschließlich 16.10.2019 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2020 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet Am Kirschbaum" angenommen und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der sonstigen Behörden und Nachbarkommunen beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 26.10.2020 bis einschließlich 26.11.2020 während der Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 öffentlich aus.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Wohnbebauung Dunzweiler Straße"
Bebauungsplan „Wohnbebauung Dunzweiler Straße“
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Dunzweiler Straße" im beschleunigten Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Ottweiler folgende Ziele: im östlichen Siedlungsgebiet von Lautenbach, entlang der Dunzweiler Straße, befindet sich eine bis jetzt unbebaute Fläche. Auf dieser soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Die Erschließung der Fläche ist über die angrenzende Dunzweiler Straße gewährleistet.
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Dunzweiler Straße" im Stadtteil Lautenbach gebilligt und die öffentliche Auslegung der Unterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 20.01.2020 bis einschließlich 21.02.2020 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2020 den Bebauungsplan "Wohnbebauung Dunzweiler Straße" als Satzung beschlossen.
- Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Der Satzungsbeschluss wurde am 19.06.2020 in der Ottweiler Zeitung öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Engelsbach"
Bebauungsplan "Engelsbach"
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans "Engelsbach" im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung eines ehemaligen Gärtnereibetriebes in einen Einkaufsmarkt geschaffen werden.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplans „Engelsbach“ angenommen und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 05.03. bis einschließlich 05.04.2019 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2019 die erneute Offenlage der Planunterlagen beschlossen. Die Unterlagen lagen in der Zeit vom 15.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019 während der Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Engelsbach - 1. Änderung"
Bebauungsplan "Engelsbach - 1. Änderung"
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen am 28.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Engelsbach - 1. Änderung" im vereinfachten Verfahren beschlossen. Für das Plangebiet existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der bereits ein Sondergebiet "Einzelhandel" festsetzt. Dieser soll geringfügig geändert werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der Fläche eines ehemaligen Gärtnereibetriebes durch einen Einkaufsmarkt zu schaffen. Aufgrund der Bodenverhältnisse und der hydrologischen Gegebenheiten kann das Gebäude jedoch nicht wie ursprünglich geplant im Norden des Geltungsbereiches gebaut werden. Daher wird nun in der vorliegenden Planung das Baufeld mit dem Parkplatz getauscht, so dass das Baufeld nun im Süden des Geltungsbereich liegt. Zusätzlich soll ein Café mit Bistrobereich, welches an den Einkaufsmarkt angegliedert wird, entstehen. Die Anlieferung wird eingehaust.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2020 den Entwurf des Bebauungsplans "Engelsbach - 1. Änderung" angenommen und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 15.06.2020 bis einschließlich 03.08.2020 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Wohnbebauung Kurzer Weg"
Bebauungsplan "Agri-PV Mainzweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Agri-PV Mainzweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-PV-Anlage in der Gemarkung Mainzweiler. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Planunterlagen stehen im Internet im Zeitraum 02.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 zur Verfügung. Zusätzlich liegen die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 während den Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen und Anregungen elektronisch per Mail an die Adresse: beteiligung@ottweiler.de oder schriftlich vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentliche Bekanntmachung zu entnehmen.
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss/Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan
- Bekanntmachung Beschluss zur Teiländerung und frühzeitigen Beteiligung Flächennutzungsplan
Unterlagen:
- Entwurf Teiländerung Flächennutzungsplan
- Begründung Teiländerung
- Entwurf Bebauungsplan
- Begründung Bebauungsplan
- Gemeinsamer Umweltbericht
Für Rückfragen und weitere Informationen: Tel. 06824/3008-36
Bebauungsplan "Südlich der Auguste-Renoir-Straße" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan
Bebauungsplan "Südlich der Auguste-Renoir-Straße" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans "Südlich der Auguste-Renoir-Straße" einschließlich der der Änderung des Bebauungsplanes "Dienstleistungspark Betzelhübel" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Südlich der Auguste-Renoir-Straße" im regulären Verfahren inkl. Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen. Mit der Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Seniorenpflegeheims geschaffen werden.
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Dezember 2018
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan Dezember 2018
Der Stadtrat in Ottweiler in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 aufgrund eines geänderten Geltungsbereiches erneut die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Auguste-Renoir-Straße“ einschließlich der Änderung des Bebauungsplanes „Dienstleistungspark Betzelhübel“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Zudem hat der Stadtrat am 19.02.2019 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe des Bebauungsplanes „Südlich der Auguste-Renoir-Straße“ und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes angenommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 25.02. bis einschließlich 18.03.2019 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Februar 2019
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan Februar 2019
- Bekanntmachung Offenlage frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan
- Bekanntmachung Offenlage frühzeitige Beteiligung Flächennutzungsplan
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2019 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplan "Südlich der Auguste-Renoir-Straße" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans angenommen und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 15.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019 während der Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Blieszentrum" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan „Blieszentrum“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Blieszentrum" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im regulären Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung von Lebensmittelmärkten in Kombination mit weiteren Nutzungen auf dem ehemaligen Firmengelände der SGGT geschaffen werden.
Der Stadtrat hat zudem am 05.03.2020 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe des Bebauungsplanes und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes angenommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 16.03.2020 bis einschließlich 16.04.2020 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss/frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan
- Bekanntmachung Beschluss Teiländerung/frühzeitige Beteiligung Flächennutzungsplan
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2020 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplans "Blieszentrum" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans angenommen und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 20.07. bis einschließlich 20.08.2020 während der Öffnungszeiten des Rathauses in der Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 12.11.2020 den Bebauungsplan "Blieszentrum" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans als Satzung beschlossen.
Unterlagen:
- Teiländerung Flächennutzungsplan
- Begründung Teiländerung Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan
- Begründung Bebauungsplan
- Gemeinsamer Umweltbericht
Alle Unterlagen inkl. der vorliegenden Gutachten nebst Anlagen stehen auch unter www.agsta.de/Ottweiler/Blieszentrum.zip zur Einsicht zur Verfügung.
Bebauungsplan "Wohnbebauung Am Geisbaum"
Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Geisbaum“
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnbebauung Am Geisbaum" beschlossen.
Der Stadtrat in Ottweiler in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2021 des Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Am Geisbaum" gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.01.2022 bis einschließlich 07.02.2022 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a , Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Solarpark Am Leimersbrunnenhang" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan
Bebauungsplan „Solarpark Am Leimersbrunnenhang“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Am Leimersbrunnenhang" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans im regulären Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans bzw. Teiländerung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bau und Betrieb eines Solarparks auf einer landwirtschaftlich benachteiligten Fläche im Bereich des verlängerten Hangarder Weges geschaffen werden.
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
- Bekanntmachung Teiländerungsbeschluss Flächennutzungsplan
Der Stadtrat hat zudem am 05.03.2020 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe des Bebauungsplanes und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes angenommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 16.03.2020 bis einschließlich 16.04.2020 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Mail-Adresse: stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind den öffentlichen Bekanntmachungen zu entnehmen.
- Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan
- Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung Teiländerung Flächennutzungsplan
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2020 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplanes "Solarpark Am Leimersbrunnenhang" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplanes angenommen und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der sonstigen Behörden und Nachbarkommunen beschlossen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.10.2020 bis einschließlich 05.11.2020 während der Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 öffentlich aus.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Mailadresse stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Unterlagen:
Bebauungsplan Teiländerung "Wohngebiet Am Kirschbaum"
Bebauungsplan Teiländerung "Wohngebiet Am Kirschbaum"
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Teiländerung "Wohngebiet Am Kirschbaum" beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der sonstigen Behörden und Nachbarkommunen beschlossen.
- Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.10.2021 bis einschließlich 04.11.2021 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an die Mail-Adresse: stadtentwicklung@ottweiler.de vorgebracht werden. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Wohngebiet Am Kirschbaum"
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Am Kirschbaum" beschlossen.
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Am Kirschbaum“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 16.09.2019 bis einschließlich 16.10.2019 während den Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Stadtrat in Ottweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2020 die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet Am Kirschbaum" angenommen und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der sonstigen Behörden und Nachbarkommunen beschlossen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 26.10.2020 bis einschließlich 26.11.2020 während der Öffnungszeiten im Rathaus Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 öffentlich aus.
Unterlagen:
Bebauungsplan "Wohnbebauung Ende Hüttenweg"
Bebauungsplan Wohnbebauung "Hüttenweg"
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 05.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Ende Hüttenweg" im Stadtteil Lautenbach beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Ottweiler das Ziel, im nördlichen Siedlungsgebiet von Lautenbach auf bisher nicht bebauten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Wohnbebauung zu schaffen.
- Bekanntmachung Aufstellung Bebauungsplan